ZVEI Informationsveranstaltung zu neuem Batteriegesetz
Datum:
Februar 03, 2010 - Februar 03, 2010
Ort:
Frankfurt am Main
, Deutschland
Internet
Nähere Informationen hierzu findet man unter www.zvei.org.
Am 1. Dezember 2009 tritt mit dem neuen Batteriegesetz (BattG) für Batterienhersteller die Pflicht zur Registrierung beim Umweltbundesamt (UBA) in Kraft. Das Vermarktungsverbot von Batterien bei fehlender Registrierung gilt ab dem 1. März 2010.
Das Gesetz über das In-Verkehr-Bringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren (Batteriegesetz - BattG) ist die Umsetzung der auf europäischer Ebene gültigen Batterie-Richtlinie, die am 2. Mai 2006 in Kraft getreten ist.
Nach dem neuen Gesetz sind NiCd-Gerätebatterien weitgehend verboten. NiCd-Batterien in Notleuchten, Alarmsystemen und medizinischen Geräten sind weiterhin erlaubt. Auch in schnurlosen Werkzeugen sind diese weiterhin zugelassen; hier steht aber vier Jahre nach In-Kraft-Treten der Richtlinie eine Überprüfung an. Für Bleibatterien im Starter- und Industriebereich gibt es kein Verbot und keine Einschränkungen.
Die Sammelquote für Gerätebatterien wurde auf 35% (bis Ende 2012) bzw. auf 45% (bis Ende 2016) festgelegt. Die Mindesteffizienz für das Recycling von Altbatterien beträgt 65% bei Blei-Säure-Batterien bzw. 75 Prozent bei NiCd-Batterien bezogen auf das durchschnittliche Gewicht.
Eine Reihe noch offener Punkte (u. a. Kennzeichnung von Gerätebatterien mit der Kapazität, Berechnung/Bewertung der Verwertungseffizienz) wird im Komitologieverfahren auf EU-Ebene gelöst werden und auf nationaler Ebene Niederschlag in einer das BattG ergänzenden Verordnung finden.